Die
Brandschutzordnung beinhaltet Regeln für das
Verhalten der Personen im Brandfall und bei Unfällen
sowie zur Brandverhütung. Sie besteht aus den
Teilen A, B und C.
Teil A „Aushang“ richtet sich an alle
Personen, die in einem Gebäude anwesend sind.
Teil B „Weisung für Personen ohne besondere
Brandschutzaufgaben“ beinhaltet schriftliche
Weisungen über die Verhütung von Bränden
und das Verhalten im Brandfall, die spezifisch auf
das Objekt abgestimmt sind.
Teil C „Weisung für Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben“ wie z.B. Sicherheits-
kräfte und Brandschutzbeauftragte regelt deren
Aufgaben und Befugnisse.
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