WESSEL Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbB
 
 
 
Brandschutzordnungen
 
Die Brandschutzordnung beinhaltet Regeln für das Verhalten der Personen im Brandfall und bei Unfällen sowie zur Brandverhütung. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.

Teil A „Aushang“ richtet sich an alle Personen, die in einem Gebäude anwesend sind.

Teil B „Weisung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben“ beinhaltet schriftliche Weisungen über die Verhütung von Bränden und das Verhalten im Brandfall, die spezifisch auf das Objekt abgestimmt sind.

Teil C „Weisung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben“ wie z.B. Sicherheits-
kräfte und Brandschutzbeauftragte regelt deren Aufgaben und Befugnisse.
 
Wir erstellen für Sie objektbezogen die entsprechende Brandschutzordnung.
     
 
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