Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise
Im Rahmen von Bauanträgen und Nutzungsänderungen werden durch die jeweiligen Landesbauordnungen bautechnische Nachweise gefordert. Zu diesen Nachweisen gehören auch Brandschutznachweise oder Brandschutzkonzepte.
Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubauten und Bestandsgebäude nach den Vorgaben der Landesbauordnung sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Normen der jeweiligen Bundesländer. Dabei sind wir nicht auf ein Bundesland begrenzt, wie erstellen aber überwiegend in Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern Brandschutznachweise oder Brandschutzkonzepte.
Die Bezeichnung unterscheidet sich dabei etwas von Bundesland zu Bundesland; für Regelbauten der Gebäudeklasse 1 – 5 und Großgaragen werden i.d.R. Brandschutznachweise erstellt; Brandschutzkonzepte sind bei Sonderbauten notwendig.
Unsere Brandschutznachweise oder -konzepte werden objektspezifisch für Ihr Bauvorhaben und vor dem Hintergrund der maximal nötigen brandschutztechnischen Infrastruktur erarbeitet. Eine brandschutztechnische Überfrachtung („viel hilft viel“) ist nicht unsere Firmenphilosophie.
