Prüfung des baulichen Brandschutzes
Eine Prüfung von Brandschutznachweisen ist nach dem jeweiligen Bauordnungsrecht der Bundesländer bei Regelbauten der Gebäudeklasse 5 und teilweise auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und Großgargen notwendig. Darüber hinaus können in Bayern auch Mittelgargen und Sonderbauten durch Prüfsachverständige geprüft werden (Wahlmöglichkeit durch den Bauherrn im Rahmen des Bauantrags).
Als bauaufsichtlich zugelassener Prüfsachverständiger für Brandschutz nach der Hessischen Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung (HPPVO) bzw. als Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) sind die Inhaber berechtigt, Prüfungen des baulichen Brandschutzes gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben vorzunehmen und Bescheinigungen über die Prüfungen des Brandschutzes auszustellen.
Außer in Hessen können unsere Prüfsachverständigen die Prüfung in folgenden Bundesländern durchführen:
- Dipl.-Ing. Andreas Rieser: Bayern, Thüringen
- Dipl.-Ing. Fran Wessel: Nordrhein-Westfalen
- Dipl.-Ing. Philipp Ach: Rheinland-Pfalz
Darüber hinaus sind wir hoheitlich für die Prüfungen von Brandschutzkonzepten im Sonderbau seitens der Bauaufsichten bestellbar.
Die Prüfungen erfolgen durch die
RIESER – WESSEL Prüfgesellschaft GbR
Dorfstraße 43
63826 Geiselbach
Telefon: 06024-6360094
Telefax: 06024-6360095
Für die Kontaktaufnahme zur Prüfung des baulichen Brandschutzes bitten wir Sie ihre Kontaktanfrage über folgende E-Mail zu tätigen: pruefung@rieser-wessel.de
