Rieser Wessel
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Feuerwehrpläne

Für Ihr Gebäude können aufgrund von Auflagen in der Baugenehmigung, Vorgaben aus Sonderbauvorschriften oder Brandschutzkonzepten Feuerwehrpläne erforderlich werden.

Wir erstellen für Ihr Gebäude auf Grundlage der DIN 14095 und der jeweiligen Merkblätter der Brandschutzdienststellen Feuerwehrpläne.

Die Abstimmung zur Erstellung und Freigabe der Feuerwehrpläne mit der Brandschutzdienststelle erfolgt durch unser Büro.

Wir versenden die Feuerwehrpläne entsprechend den Vorgaben der Merkblätter, in der Regel auf witterungsbeständigem Papier und in digitaler Form.

Kontakt

RIESER WESSEL
Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbB

Im Ziegelhaus 13
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 91996-0
Telefax: 06051 91996-66

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